Die Voraussetzungen für ein Fremdwährungsdarlehen
Die Grundvoraussetzung für ein solchen Darlehen in einer fremden Währung ist ein liberaler Geld- und Kapitalmarkt. Der Markt muss die Aufnahme des Kredits gewähren. Es gibt aber auch Staaten, die mit Devisenverkehrsbeschränkungen arbeiten und in ihnen ist ein solcher Kredit nicht zulässig oder genehmigungspflichtig.
Inhalt
Die Motive für ein Fremdwährungsdarlehen
Bei den Motiven für ein Darlehen in fremder Währung wird zwischen zwei Gründen unterschieden:
- 1. kommerzielle
- 2. spekulative
Die kommerziellen Gründe
Zu den kommerziellen Gründen gehört, wenn der Kreditnehmer von einer dritten Seite Zahlungen in der gewünschten Währung erhält und mit Hilfe des Kredits den Fremdkredit tilgen will. Das passiert meist vor oder genau am Fälligkeitstag. Der Kreditnehmer übernimmt dann die Aufgaben eines Exporteurs und besitzt die Fremdwährung. Also im Grunde kommt ein kommerzieller Fremdwährungskredit für Verkäufer in Frage, die einen Kaufvertrag in Fremdwährung abgeschlossen haben aber auch Forderungen in der gleichen Währung haben. Es wird nur ein Fremdwährungskredit aufgenommen, wenn die Höhe in beiden Fällen gleich ausfällt. Das bedeutet, die Forderungen liegen bei 10.000 Euro und dann kann er auch einen Kredit in Höhe von 10.000 Euro verlangen. Das gilt nur für Exporteure. Importeure können mit einer Zwischenfinanzierung arbeiten.
Die spekulativen Gründe
Spekulative Gründe für ein Fremdwährungsdarlehen liegen in allen anderen Fällen vor. Der Kreditnehmer kann nicht sofort oder nur kongruent Geschäfte abschließen, dann handelt es sich um einen spekulativen Grund. Er muss bis zum Fälligkeitstag die Rückzahlung des Kredits beschaffen. Dazu stehen im Kassagengeschäfte zur Verfügung, die Devisen bringen. Allerdings trägt der Kreditnehmer dafür ein sehr hohes Risiko.
Das Risiko für Kreditgeber und -nehmer
Für den Kreditnehmer gibt es bei einem Fremdwährungsdarlehen nur bei einem spekulativen Grund. Er hat das Risiko, dass sich der Wechselkurs der Währung von der Auszahlung bis zum Fälligkeitstag verändern kann. In dem Fall muss er mehr zurückzahlen als er eigentlich als Darlehen bekommen hat. Es kann aber auch vorkommen, dass er weniger zurückzahlen muss. Das kommt auf den jeweiligen Wechselkur am Tag der Fälligkeit an. Das Risiko kann allerdings verhindert werden, indem der Kreditnehmer am Aufnahmetag ein Devisentermingeschäft mit gleicher Laufzeit abschließt. In den meisten Fällen lohnt sich der Aufwand eher nicht, denn die Kosten werden durch den Fremdwährungskredit ausgeglichen. Eine Kurssicherung wird in den meisten Fällen nicht vorgenommen und somit bleibt das hohe Rückzahlungsrisiko bestehen.
Die Risiken für Kreditgeber sind ebenfalls die erhöhten Rückzahlungen. Am Tag der Auszahlung hat die Währung vielleicht einen geringe Auszahlungswert, aber am Tag der Fälligkeit ist der Wert gestiegen. Somit muss die Bank einen hohen Verlust ertragen, denn der Kreditnehmer muss mehr Währung aufbringen, um seine Schulden zu begleichen als er eigentlich aufgenommen hat. Dabei rechnen die meisten Banken diese Unsicherheit mit um die 20 % ein.
Die Kommunen und Fremdwährungsdarlehen
Kommunen haben grundsätzlich das Recht ein Fremdwährungsdarlehen aufzunehmen, aber es muss sich im Rahmen einer kommunalen Finanzmittelbeschaffung handeln. In der Regel handelt es sich dabei um einen Kommunalkredit oder einen Kassenkredit. Somit ist der Kredit in vielen Bundesländern durchaus erlaubt. Bei der Aufnahme eines Fremdwährungskredits haben die Kommunen in der Regel keinen kommerziellen Hintergrund. Genau das ist das Problem. In den letzten Jahren sind viele Kommunen negativ in die Schlagzeilen geraten, weil sie einen Fremdwährungskredit in der Schweiz aufgenommen haben. Die Verluste waren erheblich, weil der Kurs in der Schweiz immens angestiegen ist und der Kurs in Deutschland sich ermäßigt hat. Bekannt sind 26 Kommunen allein in Nordrhein-Westfalen, die dadurch Verluste gemacht habe. Es handelt sich dabei um einen Verlust von um die 48 Milliarden Euro.
Die Länder und Fremdwährungsdarlehen
Ein Fremdwährungsdarlehen im Zusammenhang mit der Volkswirtschaftslehre bildet einen Teil der Staatsverschuldung. Gerade Länder, die als Entwicklungs- oder Schwellenländer gelten als besonders gefährdet. Aufgrund ihrer Lage sind sie nicht in der Situation ein Darlehen von dem eigenen Land zu bekommen. Aus dem Grund greifen sie auf ein Fremdwährungsdarlehen zurück. Damit die Rückzahlung gesichert ist, muss der Staat Devisenbestände bereithalten. Gerade bei den Entwicklungsländern ist das sehr schwierig und das Land muss die erforderlichen Devisen mit Kassagengeschäften beschaffen. In der Regel kann das dauerhaft passieren und so entsteht ein Abwertungsdruck. Der Staat muss immer mehr Devisen aufbringen und das sorgt dafür, dass das Land immer mehr in die Verschuldung rutscht. Im Grunde kann der Staat nichts dafür, denn es handelt sich um einen selbst verstärkenden Prozess. Aus dem Grund müssen die Unternehmen, die Import betreiben bei ihrem Land eine Genehmigung einholen, um ein Fremdwährungsdarlehen auszunehmen. Teilweise untersagen die Staaten ein solches Darlehen auch, um nicht in die Staatsverschuldung zu geraten.
Österreich und die Fremdwährungsdarlehen
Die Banken in Österreich vergeben allein im europäischen Raum etwa 40 % aller Kredite als Fremdwährungsdarlehen. Somit ist der Anteil im Gegensatz zu den anderen europäischen Ländern sehr hoch. Sie machen um die 25 % der gesamten Kredite aus. Private Immobilienfinanzierungen können sogar als Fremdwährungsdarlehen abgeschlossen werden. Seit den 1990er Jahren ist diese Kreditart in Österreich immer beliebter geworden. Bis 2009 wurde sogar um die Hälfte aller Kredite als Fremdwährungsdarlehen vergeben. In Euroländern wird dafür gesorgt, dass der Kreditbetrag über einen Ansparplan angespart wird. Somit kann eine Kostenreduktion erwartet werden. In Österreich wurde 2010 beschlossen, dass keine Fremdwährungsdarlehen an Privatpersonen ausgegeben werden. Es gibt grundsätzlich nur ein paar Ausnahmen. Es sind strenge Regeln in Österreich eingeführt worden. Die FMA, die Finanzmarktaufsicht hat dafür gesorgt, dass zuerst eine strenge Bonitätsprüfung stattfinden muss. Mit dieser muss ermittelt werden, ob der Kreditnehmer ausreichend Reserven bereithält, um einen Wechselkurs zu überstehen.
Deutschland und die Fremdwährungsdarlehen
Auch in Deutschland gibt es immens hohe Richtlinien, um einen Fremdwährungskredit zu bekommen. Dazu zählt in erster Linie auch die Bonitätsprüfung. Mit dieser versucht sich der Kreditgeber ausreichend abzusichern. Der Kreditnehmer muss ausreichend Reserven vorweisen, damit die Rückzahlung gesichert ist. Importeure und Exporteure können in Deutschland von einem Fremdwährungsdarlehen profitieren, um ihre Geschäfte abschließen zu können.
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